Leistungen
Hier finden Sie eine Übersicht meiner Leistungen.
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Energieausweise
Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäuden lt. Gebäudeenergiegesetz
GEG - Nachweise
Erstellung von Nachweisen lt. Gebäudeenergiegesetz für An-/Um- oder Neubauten
Bundesförderung für Energieberatung -Wohngebäude
Umfassende Energieberatung für Ihre Immobilie mit Fördermitteln des Bundes
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude
Fördermittel für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Fördermittel für die Sanierung von einzelnen Bauteilen und der Anlagentechnik
Detaillierte Wärmebrücken- berechnung
Berechnung von Wärmebrücken für Erreichung GEG und KfW
Energieausweise Wohn- und Nichtwohngebäude
Energieausweise dokumentieren die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Ausstellung wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) geregelt. Ziel ist es, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Immobilien zu ermöglichen und die anfallenden Energiekosten abzuschätzen. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Auch bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, ist ein Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Es gibt 2 verschiedene Arten von Energieausweisen.
Verbrauchsausweise werden erstellt, für bestehende Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten, sowie alle Wohnhäuser die die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Die Heizkostenabrechnungen der letzten aufeinander folgenden 3 Jahre sind für die Erstellung notwendig. Für Nichtwohngebäude müssen zusätzlich die Verbräuche für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche angegeben werden.
Bedarfsausweise müssen für alle Gebäude erstellt werden, die weniger als 4 Wohneinheiten haben oder vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden. Außerdem werden sie bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden notwendig.
Für die Erstellung von allen Arten von Energieausweisen für Wohn- oder Nichtwohngebäuden stehe ich Ihnen zur Verfügung.
GEG - Nachweise Wohn- und Nichtwohngebäude
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ist die gesetzliche Grundlage zur Auslegung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Sie ist für alle Neubauten, Anbauten oder Umbauten gültig.
Das Gesetz regelt den zulässigen Energiebedarf von beheizten oder klimatisierten Gebäuden. Es wird einerseits die Anlagetechnik (z.B. Wärmeerzeuger, Lüftungsanlage, usw.) und andererseits die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmstärke, U-Werte, usw.) betrachtet. Auch der Sommerliche Wärmeschutz muss nachgewiesen werden, damit es nicht zu einer Überhitzung des Gebäudes kommt (was zur Folge haben kann das Gebäude gekühlt werden muss). Es werden auch weiter Vorschriften gemacht, wie zum Beispiel die Dämmpflicht der begehbaren, obersten Geschossdecke und der Verbot von bestimmten Heizungserzeugern.
Im Bereich Neubau legt das Gesetz einen genauen Wert fest, welcher erreicht werden muss. Dieser wird durch eine Kombination aus Anlagentechnik und Dämmung erreicht.
Bei Anbauten gelten ähnliche Regeln.
Im Bereich Bestand gilt das Gesetz für Um- oder Anbauten an Gebäuden. Wenn bei Bestandsgebäuden, mehr als 10% der Bauteilfläche geändert werden, z.B. die Erneuerung des Außenputzes geplant ist, müssen die Außenwände den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Auch eine Gesamtbilanzierung des Gebäudes ist möglich.
Zu allen gesetzlichen Anforderungen des GEG berate ich Sie umfassend und finde Lösungen für die Realisierung Ihrer An-/Um- oder Neubauten.
Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude (EBW)
Die Bundesregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert sie eine umfassende und qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude. Es soll ihnen als Immobilienbesitzer ein sinnvollen Weg aufzeigt werden, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Im ersten Schritt wird der aktuelle energetische Zustand des Gebäudes (IST-Zustand) ermittelt. In Absprache mit dem Bauherrn, wird ein passendes Sanierungskonzept des Gebäudes erarbeitet. Die Frage welche Modernisierungen notwendig bzw. möglich sind, werden geklärt. Ein mögliches Ziel ist es, eine Gesamtsanierung durchzuführen und eine Energieeffizienzhaus zu erreichen. Auch eine Schritt-für-Schritt Sanierung des Gebäudes über einen längeren Zeitraum ist möglich. Es wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt in dem alle Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Bei allen danach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen, nach den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), erhöht sich der Fördersatz um zusätzliche 5% und auch die förderfähigen Kosten im Bereich der Gebäudehülle erhöhen sich um 30.000€ pro WE. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht, der Ihnen übergeben und in einem Gespräch erklärt wird.
Die Energieberatung wird mit einem Zuschuss gefördert:
- 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt mit dem Effizienzhaus einen Maßstab für energiesparende Gebäude vor. Je höher der Wert ist, umso energiesparender ist das Gebäude. Der Besitzer oder Nutzer des Wohngebäudes spart Heizkosten, schont die Umwelt und erhöht den Wert des Gebäudes. Für die Erreichung des Effizienzhauses vergibt die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Die Richtlinien sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude festgelegt.
Für die Komplettsanierung bestehender Wohngebäude (Ein- oder Mehrfamilienhäuser) gibt es einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser Förderkredit wird mit einem deutlich günstigeren Zinssatz angeboten als der übliche Marktzins. Im Moment gibt es bei einer 10 jährigen Laufzeit 1,79% und bei einer 20 jährigen Laufzeit 2,34%. Die aktuellen Zinskonditionen entnehmen sie der KfW Webseite.
In der Grundvariante Effizienzhaus beträgt der maximale Kreditbetrag 120.000€ pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss den sie erhalten, ist abhängig vom erreichten Effizienz-Niveau 85, 70, 55 oder 40 sind möglich, entsprechend erhalten sie Tilgungszuschüsse von 5, 10, 15 oder 20%. Die andere Variante ist das Effizienzhaus EE (Erneuerbare-Energien-Klasse), hier wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien zusätzlich belohnt, die Kreditsumme steigt auf 150.000€ pro Wohneinheit und die Förderung erhöht sich um 5%. Der Einbau einer Lüftungsanlage ist dann Pflicht. Besonders schlecht gedämmte und ineffiziente Gebäude (WPB) erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10% bei der Sanierung zu den Stufen 70 EE, 55 oder 40. Als Beispiel, erhalten sie für die Sanierung eines Einfamilienhauses als Effizienzhaus 70 EE WPB Klasse, 150.000€ Kredit mit 37.500€ Tilgungszuschuss(25%) und zusätzlich die Zinsvergünstigung.
Für die Leistungen des Energieberaters wird ein Zuschuss zur energetischen Baubegleitung gewährt. Es werden 50% der Kosten übernommen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. förderfähige Kosten bis zu 10.000€ und bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4.000€ pro Wohneinheit, maximal 40.000€.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz an Bestandsgebäuden gefördert:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau/Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater
Für die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) wird ein Energieberater benötigt, für die anderen Maßnahmen ist er optional.
Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, schreibt die BEG EM erhöhte technische Mindestanforderungen (bei Baudenkmälern gelten niedrigere Anforderungen) vor. Zum Beispiel, muss die Wärmedämmung stärker ausgeführt werden oder Fenster einen U-Wert von mindestens 0,95 W/m²K haben. Die genauen technischen Bedingungen sind dann im Detail zu klären. Auch alle notwendigen Umfeldmaßnahmen werden gefördert, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten.
Bei den die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizung) beträgt die Förderung 15%, plus 5% Bonus wenn der individuelle Sanierungsfahrplan(iSFP) vorliegt. Hier sind förderfähige Ausgaben von max. 30.000€ pro Wohneinheit und Kalendarjahr möglich (bei vorliegenden iSFP, max. 60.000€).
Die Erneuerung des Heizungserzeuger wird zwischen 30 – 70% gefördert. Die förderfähigen Ausgaben liegen bei der ersten Wohneinheit bei 30.000€ und sinken dann mit jeder weiteren Wohneinheit.
Die notwendige energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater, wird mit einem Zuschuss von 50% gefördert. Maximal 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 2.000€ pro Wohneinheit bei mehr Wohneinheiten, maximal 20.000€.
Effizienzhaus Baudenkmal (BEG Wohngebäude)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert für Baudenkmäler und Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die Durchführung einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus Denkmal oder einer Teilsanierung mit Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Hier ist das Hauptziel, durch die Sanierung Energie und Heizkosten einzusparen und dabei den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden.
Für diese Gebäude gelten vereinfachte Förderbedingungen, da sie als wichtigstes Kriterium den Denkmalschutzanforderungen unterliegen, z.B. historisch erhaltene Außenwände, besondere Ausführung der Fenster. Die Anforderungen an die Sanierung von Baudenkmälern ist somit deutlich niedriger, so müssen für ein Effizienzhaus Denkmal nur ein Niveau von 160% bei der Anlagentechnik und kein Anforderungsniveau bei der Gebäudehülle, gegenüber den gesetzlichen Anforderungen erreicht werden. Auch bei Einzelmaßnahmen gelten niedrigere Anforderungen an die Bauteile.
Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus Denkmal gibt es einen sehr zinsgünstigen Kredit mit 120.000€ pro Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von 5%. Beim Einsatz erneuerbaren Energien (EE) erhöht sich die Kreditsumme auf 150.000€ und der Tilgungszuschuss um weitere 5%. Als Beispiel bei der Sanierung Ihres denkmalgeschützten Einfamilienhaus zum Effizienzhaus Denkmal EE erhalten sie 150.000€ Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 10% und zusätzlich eine maximale Zinsvergünstigung von 15% gegenüber dem marktüblichen Zins.
Zum anderen gibt es die Möglichkeit der Teilsanierung des Gebäudes, mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, mit erleichterten U-Wert Anforderungen an die Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Fenster).
Für die Leistungen des Energieberaters wird ein Zuschuss zur energetischen Baubegleitung gewährt. Es werden 50% der Kosten übernommen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. förderfähige Kosten bis zu 10.000€ und bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4.000€ pro Wohneinheit, maximal 40.000€.
Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Die detaillierte Wärmebrückenberechnung ist notwendig für die Verhinderung von Bauschäden und bietet ein hohes Potential zur Kosteneinsparung bei den Baukosten. Für jeden Neubau oder Sanierung empfiehlt sich die Wärmebrückenberechnung.
Im Gebäudeenergiegesetz(GEG) wird ein Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/m²K verwendet, wenn keine Wärmebrückenberechnung durchgeführt wurde. Bei der Berechnung der einzelnen Wärmebrücken des Gebäudes ergibt sich meist ein Wärmebrückenzuschlag von 0,02 – 0,03 W/m²K. Durch diese Verbesserung lassen sich deutlich die Baukosten senken. Als Beispiel ist weniger Dämmstärke am Gebäude, weniger Kosten für die Heizungsanlage.
Bei der Realisierung von KfW – Effizienzhäusern, im Neubau und in der Sanierung, ist der detaillierte Wärmebrückennachweis unbedingt durchzuführen, weil sonst das angeforderte Niveau nicht zu erreichen ist. Auch bei Neubau nach der GEG ist er zu empfehlen.
Im Bereich Sanierung von Bestandsgebäuden ist auch das Thema Bauschäden nicht zu auszuschließen. So können, an auskragenden Balkonen, die mit der Bodenplatte im Raum verbunden sind, hohe Wärmeverluste im Winter auftreten und es kann zu Tauwasserausfall im Innenraum kommen.